BFH entscheidet über Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankung

Für Heilberufler und ihre Patienten ist ein für den 1. Oktober 2026 angesetztes BFH-Verfahren interessant (VI R 23/24).
Der BFH beschäftigt sich dann mit der Frage, ob ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei einer Krebserkrankung als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden können. Im Mittelpunkt steht damit die Frage, ob entsprechende Aufwendungen steuerlich als zwangsläufige Krankheitskosten anzuerkennen sind. Aktuell liegt noch keine Entscheidung vor. Der Ausgang des anhängigen Verfahrens bleibt abzuwarten.
Quelle: BFH