Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer nebeneinander möglich
Kauft eine GmbH ein Grundstück deutlich über dem tatsächlichen Wert, kann die Zahlung besondere steuerliche Folgen haben. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass in einem solchen Fall Grunderwerbsteuer auf den vereinbarten Kaufpreis und daneben Schenkungsteuer auf eine darin liegende freigebige Zuwendung festgesetzt werden können.
Im Streitfall hatte eine GmbH ein Grundstück vom Lebensgefährten ihrer Alleingesellschafterin zu einem überhöhten Preis gekauft. Für den vollständigen Kaufpreis wurde Grunderwerbsteuer festgesetzt. Zusätzlich setzte das Finanzamt gegenüber dem Verkäufer Schenkung-steuer fest, weil es den überhöhten Teil als Zuwendung der Gesellschafterin über die GmbH ansah.
Der BFH sah darin keine widersprüchliche Steuerfestsetzung, die eine Änderung des Grunderwerbsteuerbescheids erzwingen würde. Grundstücksgeschäfte zwischen Gesellschaften und nahestehenden Personen sollten deshalb zu angemessenen Preisen vereinbart und die Bewertung dokumentiert werden. Auch mögliche Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung sind vorab zu prüfen.
Quelle: BFH, Urteil vom 29.07.2026 – II R 11/24